Es soll Leute geben, die ersetzen ihr Auto häufiger als jeder Normalo, da sie die Zeit der ersten Reparaturen nie erreichen wollen. Dabei werden sie wohl auch darauf achten, dass ihr Auto einen möglichst hohen Wiederverkaufswert hat. So verkauft sich ein VW Golf wohl besser als ein Toyota Yaris. Wenn ich mir eine Nettigkeit aus dem Elektronikmarkt gönne, dann denke ich auch ähnlich. Da ist es dann lieber die Digitalkamera von Canon, als von Medion. Secondhand ist für den Verbraucher eine schöne Sache, kann man sich doch etwas von seinem Geld wiederholen. Das gleiche funktioniert jedoch auch mit virtuellen Güter, wie z.B. Musik, Filmen oder Spielen. Habe ich ein Spiel durchgespielt, eine Musik zu oft gehört oder kenne einen Film in und auswendig, dann habe ich das Medium eventuell satt. Will ich es nicht mehr haben, so wird es ein Leichtes sein, es bei eBay zu versteigern. Kaufe ich mir jetzt ein aktuelles Spiel, spiele es durch und verkaufe es in einem Monat weiter, dann hat sich der Preis wahrscheinlich nicht stark geändert und bei eBay wird es noch genug dafür geben. Damit habe ich vielleicht 10€ für einen 16 Stunden-Titel ausgegeben. Mehr wäre mir das dann auch nicht wert gewesen. Klar kann man sagen, dass man noch sogenannte ‘Archivements‘ jagen kann, aber das, sowie das Durchspielen in allen Schwierigkeitsgeraden, scheint mir doch mehr als pervers zu sein, um einen hohen Preis zu rechtfertigen. Und überhaupt, warum kosten die Neuerscheinungen fast alle gleichviel, wenn die Qualität sich doch so stark unterscheidet? Das sind Dinge, die die Industrie anscheinend noch nicht gelernt hat. 50€ für 16 Stunden Spielspaß – nein danke!
Also wird es nach dem Kauf und dem Durchspielen bei eBay angeboten. Der Entwickler macht damit seinen Umsatz, lässt das Produkt aber durch die Hände vieler Menschen gehen. Besser als eine Raubkopie, aber nicht genug! Aus diesem Grund setzen die Entwicklerschmieden heutzutage oft Mechanismen ein, die eine Online Registrierung voraussetzen: Für GTA IV ein Windows-Live-Account, für Call of Duty ein Steam-Account und für Starcraft II ein Battle.net-Account. Habe ich, wie beim letzten Beispiel, Starcraft II nun mit meinem Battle.net-Account verbunden, auf dem sich auch noch weitere Spiele befinden, dann kann ich keins davon einzeln wieder verkaufen – alles oder nichts!
Und das Ganze soll in Zukunft auch nicht besser werden, denn das US-Bundesgericht hat eine Entscheidung getroffen, die besagt, dass der Weiterverkauf von Software, deren Lizenzbestimmungen eben jenes untersagt, nicht gestattet ist. In dem Verfahren ging es zwar um den Verkauf von AutoCAD bei eBay, könnte jedoch auch in Zukunft zu ähnlichen Klauseln in der Spiele-, Musik- und Filmindustrie führen.
Fragt sich nur, ob man sich dann überhaupt noch in den Laden traut und sich stattdessen lieber in ‘On-Demand‘-Portalen umschaut.