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Abzocke: Die fragwürdigen Abmahnpraktiken der Musikbranche

Zahlen Sie bitte 3.000 Euro!

Denn Sie haben illegal aus dem Internet Lieder heruntergeladen.

Man kommt nach Hause, schaut davor noch nichts ahnend in den Briefkasten und plötzlich hält man dieses Anwaltsschreiben in den Händen. Solche Fälle sind keine Seltenheit mehr, denn 100.000e dieser Mahnschreiben werden jährlich in Deutschland verschickt.

Bei den geforderten 3.000 Euro handle es sich, laut Anwalt, noch um ein entgegenkommendes Angebot. Sollte nicht gezahlt werden, käme es zu einer Klage, die – mit Anwaltskosten, Prozesskosten, etc. – die angeblich milden 3.000 Euro Strafe bei weitem überschreiten dürfte. In manchen Schreiben ist sogar die Rede von Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro – je Lied! Aber allein das Wort Gericht erzeugt bei den meisten Menschen so viel Angst, dass sie einer Klage unbedingt aus dem Weg gehen wollen. Schließlich sind im Fernsehen immer wieder äußerst einschüchternde Werbespots zu sehen, die suggerieren, jeder Raubkopierer habe sofort mit fünf Jahren Haft zu rechnen.

Die Folge: Man bekommt kalte Füße, unterschreibt den Wisch und überweist mit knirschenden Zähnen die geforderte Summe.

Dass der Download von urheberrechtlich geschützter Musik illegal ist, sollte bekannt sein. Man wird deswegen um eine Strafe kaum herum kommen – dumm wären sonst diejenigen, die regelmäßig Geld dafür ausgeben. Aber gleich 3000 Euro? Nein, sagen Verbraucherschützer und raten, die in der Regel geforderte Unterlassungserklärung nicht sofort abzugeben, sondern zunächst einen auf Urheberrecht spezialisierten Fachanwalt aufzusuchen, der prüft, inwieweit die Forderungen gerechtfertigt sind.

Laut der sehenswerten NDR-Dokumentation Abzocke: Die fragwürdigen Abmahnpraktiken der Musikbranche sind nämlich die wenigsten Abmahnschreiben gerechtfertigt. Für die Anwälte ist das Ganze ein lukratives Geschäft, eine Lizenz zum Gelddrucken. Anwälte setzen ihr Schreiben einmal auf und schicken es dann nahezu wahllos an Tausende Internetznutzer.  Abgesehen von den übertrieben hohen Summen scheint bei dieser Massenabfertigung häufig geschlampt zu werden: So kommt es vor, dass sich zwar auf dem PC des Beschuldigten Musik befindet, diese jedoch aus legalen Quellen (iTunes, Musicload) stammt, oder überhaupt nicht dem Urheberrecht unterliegt (myownmusic, Radiomitschnitte). Oder noch krasser: Abmahnung erhalten, obwohl kein Internetanschluss besteht.

Außerdem kam der Verdacht auf, dass zwischen Anwälten und Musikindustrie illegale Absprachen bestehen. Die Anwälte wollen Geld verdienen, die Musikindustrie Propaganda gegen Raubkopierer machen. Eine Win-Win-Situation für beide – illegal und auf Kosten der Internetznutzer. Experten gehen davon aus, dass jährlich 10.000e Mahnschreiben an Unschuldige verschickt werden – es lohnt sich also, genau hinzusehen und sich zu wehren.

KategorienNachgedacht
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  1. 5. September 2010, 01:32 | #1