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Es ist nicht alles Gold, was glänzt

Wir bedanken uns für Ihr Interesse am neuen E-POSTBRIEF, mit dem die Deutsche Post den Brief ins Internet bringt. Der E-POSTBRIEF ermöglicht Ihnen eine verbindliche, vertrauliche und verlässliche Kommunikation – jetzt auch elektronisch

Diese Zeilen stehen am Ende meines Bestätigungsschreibens von der Deutschen Post. Dadrüber befindet sich mein Regestriercode, welchen man eingeben muss, um seine Adresse mit dem E-POSTFACH zu verknüpfen. Viel mehr Aufmerksamkeit habe ich dem Schreiben seit dem Eintreffen am 19.07 nicht mehr gewidmet. Grund dafür ist die starke Kritik, die sich in den Medien breit macht.  Eine gute Zusammenfassung bietet dabei der Artikel von Richard Gutjahr. Herr Gutjahr fürt dabei eine Korrespondenz mit zwei Anwälten: Udo Vetter von lawblog.de und Thomas Stadler von internet-law.de. Das Telefoninterview mit Herrn Vetter habe ich dazu unten eingebettet. Kernthema dabei sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mit dessen Bestätigung erkennt man an, dass man das E-POSTFACH mindestens einmal täglich überprüft. Außerdem erlaubt man der Post, mit den eigenen Adressen und Daten Handel zu betreiben. Wenn man sich vornehmen würde, die im Postfach hinterlegten Informationen regelmäßig auszudünnen, dann kommt man damit auch nicht weit, da sich die Post vorbehält, Daten nach der Löschung für einen undefinierten Zeitraum abzuspeichern. Und zum Thema der Sicherheit und Vertraulichkeit bleibt zu sagen, dass diese sich mit der Postkarte deckt, da der E-POSTBRIEF nur unter das Fernmeldegeheimnis fällt.

KategorienNachgedacht, Technik
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